Was ist die VS?
Unter der Studierendenschaft versteht man im Grunde die Gesamtheit aller eingeschriebenen Studierenden der Hochschule. Da dieser Zusammenschluss der Studierenden gesetzlich verankert ist, spricht man auch von der Verfassten Studierendenschaft.
Zuzüglich wird der VS durch das Landeshochschulgesetz (LHG) eine Satzungs- und Finanzautonomie zugesprochen. Das heißt, die VS kann für ihre Arbeit in der Studierendenschaft und zur Erfüllung ihrer Aufgaben (§65 LHG) eigene Richtlinien aufstellen und dafür Beiträge von den Studierenden (allen Mitgliedern der VS) erheben.
Die VS besteht aus einem bei den jährlichen Hochschulwahlen gewählten Studierendenparlament (StuPa), das als oberstes beschlussfassendes Organ fungiert sowie aus dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), der als ausführendes Organ fungiert und jedes Jahr vom StuPa gewählt wird. Die wichtigste Aufgabe des AStAs ist die Vertretung aller Studierenden unserer Hochschule gegenüber der Hochschulleitung und der Öffentlichkeit.
Wo und wie kann ich mich engagieren?
Alle Studierenden können sich in der Verfassten Studierendenschaft engagieren. Für ein gewähltes Amt gibt es dabei sogar Aufwandsentschädigungen, die die ehrenamtliche Arbeit während dem Vollzeitstudium oft erst ermöglichen.
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Semesterbeitrag
Die Beiträge, die die Verfasste Studierendenschaft jedes Semester über die PH einzieht, werden vorwiegend für die Finanzierung der Arbeit innerhalb der VS für Aufgaben nach Landeshochschulgesetz (LHG § 65 (2) eingesetzt. Für die Planung und Kalkulation des Semesterbeitrags und den finanziellen Ausgaben der VS wird jedes Jahr vom Finanzreferat ein Haushaltsplan aufgestellt, der im Studierendenparlament abgesegnet werden muss.
Folgende Aufgaben kann die VS nach LHG § 65 (2) übernehmen:
1. Wahrnehmung der hochschulpolitischen, (fach)übergreifenden sowie soziale, kulturelle Belange
2. Mitwirkung an den Aufaben der PH nach den §§ 2 bis 7 wie geistige, musische und sportliche Interessen fördern
3. Förderung der politischen Bildung und des statatsbürgerlichen Verantworuntgsbewusstseins der Studierenden
4. Förderung der Chancengleichheit
5. Förderung der Integration ausländischer Studierender, die einen Studienabschluss an der PH anstreben
6. Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden