Studentische Qualitätssicherungsmittel 2025 - jetzt bis 15. Juni 2024 Antrag stellen
aktueller Stand VS-Vorschlagsrecht QSM 2025, 15.07.2024:
Die fristgerecht eingegangenen Anträge wurden erfasst und können nun vom QSM-Ausschuss bearbeitet werden. Die Anträge sind ebenfalls den QSM-Verantwortlichen der PH zur Durchsicht zugegangen.
Wegen des Prüfungszeitraums und der sich anschließenden Ferien rechnen wir mit einem Beschluss ab Oktober/November 2024.
Was sind QSM?
Die PH erhält pro Studentin bzw. Student Gelder vom Land. Davon stehen 12,9404 % (~230.000 €) als QSM-Gelder zur Verfügung um auf Vorschlag des Studierendenparlamentes die Qualität von Lehre und Studium zu sichern (QualitätsSicherungsMittel).
Wer kann hier beantragen?
Alle Mitglieder der PH können bei der Verfassten Studierendenschaft QS-Mittel beantragen.
Wie läuft das alles ab?
Anträge können bis zum 15. Juni(Ausschlussfrist) bei uns eingereicht werden. Anschließend prüft und vergleicht der QSM-Vergabeausschuss die Anträge. Die Bewertung soll dem StuPa dabei helfen, einen zügigen und sinnvollen Beschluss zu fassen.
Im weiteren Verlauf schickt der QSM-Vergabeausschuss den durch das StuPa bestätigten Vorschlag an das Rektorat, welches alle Anträge auf Rechtmäßigkeit überprüft.
Ihr habt Anträge oder Ideen, die allen Studierenden zu Gute kommen würden und Studium und Lehre verbessern helfen? Reicht gerne digital einen Antrag ein und begeistert uns mit euren Ideen qsm(at)vs-ph-weingarten.de . Gerne könnt Ihr euch auch an qsm@vs-ph-weingarten.de wenden, wenn Ihr Euch bei der Antragsstellung unsicher seid und Hilfe benötigt.
Was gilt?
Es gilt u. a. die Verwaltungsvorschrift (VwV) QSM - studentisches Vorschlagsrecht.
Der Antrag ist einer Verwendungsmöglichkeit von dreien zuzuordnen, welche auch unterschiedlich gewichtet werden → Stufe 1 wird Stufe 2 vorgezogen und vorrangig genehmigt. Der Schwerpunkt sollte auf den Stufen 1 und 2 liegen.
- Stufe 1: Maßnahmen zur unmittelbaren Verbesserung von Studium und Lehre (Finanzierung zusätzlicher, auch fachübergreifender Lehr- und Seminarangebote, z. B. Finanzierung von Lehrbeauftragten, Tutorinnen und Tutorinnen; Fachspezifische Studienprojekte; hochschuldidaktische Fort- und Weiterbildungen)
- Stufe 2: Lehr- und lernnahe Maßnahmen (Verbesserung und Ausbau der Angebote von Serviceeinrichtungen der PH sowie der lehr- und lernbezogenen Infrastruktur; Lehr- und Lernmaterialien; Exkursionen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich zur Vertiefung des Lehrinhalts; infrastrukturelle Begleit- und Anpassungsmaßnahmen im Einzelfall)
- Stufe 3: Mittelbare Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre sowie der allgemeinen Studienbedingungen (Beratungsangebote durch die Studierendenschaft z.B. während der Einführungswochen; Studium Generale, fachübergreifende Lehrangebote)